Der Van darf wieder auf die Strasse!

Ende Mai war es soweit, der Van hat nach 3 Jahren Pause endlich wieder MFK! Wie bei der letzten Prüfung 2017 wurde er als Lieferwagen vorgeführt. Das ist steuertechnisch sehr interessant. Im Gesetz heisst es dazu:

«Lieferwagen» sind leichte Motorwagen zum Sachentransport (Klasse N1),
einschliesslich solcher mit zusätzlichen wegklappbaren Sitzen im Laderaum
zum gelegentlichen und nicht berufsmässigen Personentransport, wenn insgesamt höchstens 9 Sitzplätze einschliesslich Führer oder Führerin vorhanden sind.

Der Laderaum muss, soweit ich mich korrekt erinnern kann, mindestens zu 50% frei sein für Waren/Sachen/etc. In dem Bereich ist bei mir die zu einem Bett umklappbare Sitzbank montiert. Das gilt bereits als “wegklappbare Sitze”.

Im Fz.-Ausweis ist dann unter “Kantonale Vermerke” eingetragen:

128: 5 Plätze im Laderaum bewilligt, zum nicht gewerbsmässigen Personentransport.

Für den MFK-Termin ist der Lieferwagen mit der maximalen Nutzlast zu beladen. Ich habe zwar schon einiges verbaut, aber es fehlen noch ein paar Kilo:

Mit Sand befüllte Kanister

Ein paar Tage später via Post kam dann der neue Ausweis inkl. Nummern. Ich habe nun also eine tiefere Verkehrsteuer als damals mit Fahrzeugyp “leichter Wohnmotorwagen”, habe aber total 7 Sitzplätze anstatt nur 2 eingetragen.

Jo und mit der frisch montierten Nummer geht’s dann gleich zum überüberüberüberüberübernächsten Tankstellenshop (Probefahrt, is klar ne) um den Grillrost zu füttern.

Auf..ääh…Grillfahrt

Ein Kommentar

  1. Daniel
    15. Juni 2022
    Antworten

    Einfach nur…. (wo sind hier die “Daumenhochdinger”?! Gratuliere und wünsche weiterhin viel Spass mit dem Chevy!

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